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   LAG Baden-Württemberg, 21.10.1993 - 13 Sa 3/93   

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https://dejure.org/1993,27021
LAG Baden-Württemberg, 21.10.1993 - 13 Sa 3/93 (https://dejure.org/1993,27021)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.10.1993 - 13 Sa 3/93 (https://dejure.org/1993,27021)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Oktober 1993 - 13 Sa 3/93 (https://dejure.org/1993,27021)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 22.08.1984 - 5 AZR 539/81

    Liznezfußballspieler - Pflichtspiele - Jahresprämie - Arbeitsunfähigkeit -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.10.1993 - 13 Sa 3/93
    Jedenfalls hat das Bundesarbeitsgericht das Lohnausfallprinzip für den hier anzuwendenden § 616 BGB ausdrücklich anerkannt (Urteil vom 22.08.1984 - 5 AZR 539/81 - = AP Nr. 65 zu § 616 BGB-; unter I 2 a) der Gründe).

    Zwar besteht ein Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 616 Abs. 2 BGB (und nach allen anderen Bestimmungen über die Entgeltsfortzahlung im Krankheitsfall) nur, wenn allein die Arbeitsunfähigkeit die Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung und damit den Verlust des Gehaltsanspruchs bildet (ständige Rechtsprechung des BAG u.a. vom 22.08.1984 a.a.O. m.w.N.).

    d) Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22.08.1984 (a.a.O.), das wegen der grundsätzlichen Fragen bereits zitiert wurde und auf welches sich die Berufung ebenfalls stützt, spricht nicht gegen dieses Ergebnis.

  • BAG, 05.06.1985 - 5 AZR 459/83

    Vergütung des Arbeitnehmers bei Krankheit - Provisionen als im Krankheitsfalle

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.10.1993 - 13 Sa 3/93
    Demgemäß hat auch der angestellte Handelsvertreter nach der Rechtsprechung des BAG im Krankheitsfalle nicht nur einen Anspruch auf die Fortzahlung des Grundgehaltes, sondern auch auf die Zahlung der Provisionen, die er im Fortzahlungszeitraum ohne krankheitsbedingte Arbeitsverhinderung "wahrscheinlich" verdient hätte (Urteil vom 05.06.1985 - 5 AZR 459/83 - = AP Nr. 39 zu § 63 HGB).

    Die Revision gegen dieses Urteil mußte zugelassen werden, weil es von demjenigen des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 15. Januar 1992 ausdrücklich abweicht und weil außerdem möglicherweise das Bundesarbeitsgericht in dem Urteil vom 05.06.1985 (a.a.O.) einen fallübergreifenden und auch auf den vorliegenden Fall anwendbaren, aber vom erkennenden Gericht nicht übernommenen Rechtssatz aufgestellt hat.

  • BSG, 24.10.1978 - 12 RK 60/76
    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.10.1993 - 13 Sa 3/93
    Diese definierenden Merkmale sind als Abgrenzungskriterien aber nur subsidiär nach anderen zu verwenden (vgl. zur Methodik der Subsumtion des Angestelltenbegriffes: BSG vom 24.10.1978 - 12 RK 60/76 - = AP Nr. 30 zu § 611 BGB/Abhängigkeit).

    Sie entspricht im übrigen auch der offenkundig übereinstimmenden Auffassung der beteiligten Berufskreise (vgl. auch dazu BSG vom 24.10.1978 a.a.O.).

  • BAG, 22.10.1980 - 5 AZR 438/78

    Akkordarbeiter - Krankheitsfall - Lohnfortzahlung - Krankenlohn -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.10.1993 - 13 Sa 3/93
    Zu diesem hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (Urteil vom 22.10.1980 - 5 AZR 438/78 - = AP Nr. 10 zu § 2 LFZG), daß bei ihnen zur Ermittlung des Krankenlohnes in der Regel der Vergleich mit den Verdiensten der übrigen Gruppenmitglieder sachgerecht sei.

    Das Bundesarbeitsgericht hat allerdings in der ebenfalls bereits zitierten Gruppenakkordentscheidung vom 22.10.1980 (a.a.O.) ausnahmsweise auch die Bezugsmethode für zulässig erachtet.

  • BSG, 20.12.1961 - 3 RK 65/57

    Beiträge zur Sozialversicherung für Fußballspieler einer

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.10.1993 - 13 Sa 3/93
    Dies hat das Bundesarbeitsgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (BSGE 16/98 [BSG 20.12.1961 - 3 RK 65/57]) hergeleitet aus einer entsprechenden Anwendung des § 3 Abs. 1 Nr. 5 AVG (= § 133 Abs. 2 Nr. 5 SGB VI).
  • BAG, 17.01.1979 - 5 AZR 498/77

    Lizenzfußballspieler der Bundesligen - Angestellte - Statuten des Deutschen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.10.1993 - 13 Sa 3/93
    Zu diesem hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (Urteil vom 17.01.1979 - 5 AZR 498/77 - = AP Nr. 2 zu § 611 BGB/Berufssport mit Nachweisen), daß Lizenzfußballspieler der Bundesligen Angestellte i.S. des § 616 Abs. 2 Satz 1 BGB seien.
  • LAG Niedersachsen, 15.01.1992 - 7 Sa 473/91

    Prämienregelungen bei Fussballspielern; Lohnfortzahlung von Lizenzspielern; Höhe

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.10.1993 - 13 Sa 3/93
    Er will - u.a. gestützt auf das von ihm vorgelegte Urteil des LAG Niedersachsen vom 15. Januar 1992 (7 Sa 473/91 = Bl. 44 ff. d.A.) - geltend machen, daß angesichts der Tatsache, daß das Ergebnis eines Fußballspieles nicht auf der Leistung eines einzelnen Spielers, sondern derjenigen der Mannschaft beruht, sich überhaupt nicht feststellen lasse, ob die Ergebnisse, welche hier den Prämienanspruch ausgelöst haben, auch bei Mitwirkung des Klägers erzielt worden wären.
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